Was M2M mit ACTA zu tun hat

«Nichts» ist wohl meist die erste Reaktion.

Nicht so schnell!

Praktisch alle M2M-Anwendungen basieren fundamental auf dem Internet (Datenfunkanwendungen nehmen wir mal aus). Auch wenn scheinbar “nur” ein Mobilfunknetz via GPRS/EDGE/UMTS oder LTE involviert ist, so wird häufig vergessen, dass die Verbindung des Backends zum Mobilfunknetz (genauer dem GGSN und APN) meist über einen VPN-Tunnel über das Internet realisiert ist. In vielen – insbesondere kleineren oder internationalen – M2M-Anwendungen tunneln selbst die Endgeräte direkt über das Internet zur Leitstelle.

Und an dieser Stelle kommt ACTA (das sog. Anti-Piraterie-Abkommen) ins Spiel:

Dieser im geheimen nur mit “den” Rechteinhabern verhandelte Vertrag, der immer noch in wesentlichen Teilen nicht veröffentlicht ist (nur das eigentliche, vollkommen schwammig gehaltene Abkommen ist “öffentlich”) erfordert nach meinem Verständnis zur finalen “DURCHSETZUNG DER RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS IM DIGITALEN UMFELD” tiefgreifenste Eingriffe in das Internet wie wir es derzeit kennen, u.a.:

Für totalitäre Regimes sind dies alltägliche Maßnahmen, in einer demokratischen Gesellschaft sind dies aber vollkommen unannehmbare Kollateralschäden in der Folge der Durchsetzung der Interessen einer einzelnen Gruppe.

Es ist einleuchtend, dass in einer derartigen Umgebung auch M2M-Anwendungen nicht (oder zumindest nicht sicher) funktionieren werden. Jedenfalls wird kein verantwortungsvoller Projektleiter ein M2M-Projekt auf Basis eines – nach welchen Kriterien auch immer – zensierten gefilterten Internets realisieren (können).

Menschen benötigen sicherere, transparente und vertrauliche Kommunikationswege (Art. 10 unseres Grundgesetzes). Maschinen auch.

Einige Quellen zum Thema:


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